Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief begründen keine Eigentümerstellung
Urteil OLG Düsseldorf v. 16.06.2008
Die Eintragung einer Person in die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheingung II (Fahrzeugbrief) legitimieren die eingetragene Person nicht als Eigentümer des Fahrzeugs. Es kann demnach nicht als Beweisanzeichen vorgetragen werden.